Die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gemäß § 132g SGB V wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung 2015 in Deutschland geschaffen. Dieses Gesetz trat am 1. Januar 2018 in Kraft.
Seit 2018 werden die Beratungen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung nach §132g SGB V in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe über die Krankenkassen refinanziert.
Ziel einer gesundheitlichen Versorgungsplanung ist es, Menschen mit Behinderung Teilhabe zu ermöglichen in Themen zu Fragen der eigenen Versorgung am Lebensende. Es soll ihnen ermöglicht werden, ihr Lebensende selbstbestimmt zu planen und somit ihre Wünsche und Vorstellungen schriftlich zu fixieren und akzeptiert zu wissen.
In den Weiterbildungen nach § 132 g SGB V zielen die Inhalte eher auf die Pflegeeinrichtungen und sind nicht einfach auf die Eingliederungshilfe zu übertragen.
Da es sich bei den zu beratenden Menschen in der Eingliederungshilfe um Menschen mit intellektuellen, physischen und psychischen Hilfebedarfen handelt, hatte und hat das zur Folge, dass wir als Gesprächsberater und Gesprächsberaterinnen in der Eingliederungshilfe nach der Ausbildung das Gelernte auf Menschen mit Behinderung übertragen und in einfache und leichte Sprache übersetzen müssen. Da viele zertifizierte Gesprächsberater und Gesprächsberaterinnen in den Einrichtungen nicht selten zunächst allein in diesem Feld tätig sind, fehlt der Austausch und die Möglichkeit, Fragen zu stellen und mit anderen zu besprechen.
Das war der Anfang des Netzwerkes der Gesprächsberater und Gesprächsberaterinnen, das Ende August 2019 von den Damen Evelyn Franke, Judith Wolf und Martina Zabel gegründet wurde.
Zurzeit zählen wir nun mehr als 70 Einrichtungen der Eingliederungshilfe in unserem Netzwerk. Und das Netzwerk wächst stetig weiter.
Waren wir anfangs „für uns“ – d.h. tauschten wir Unterlagen aus, waren Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen bei Fragen und Problemen, wiesen uns auf neue didaktische Materialien hin, hielten uns zu gesellschaftlichen Entwicklungen auf dem Laufenden, so wurden wir seit 2020 zum Ansprechpartner anderer Verbände und Organisationen.
Wir stellen Ihnen unsere Arbeit vor.....

Vor einigen Monaten begann der Prozess der fälligen Umstrukturierung unseres Netzwerkes:
Mit dieser Internetseite wollen wir den Austausch intensivieren, für „neue“ zertifizierte Gesprächsberater und Gesprächsberaterinnen einfach zu finden sein, Gesprächsleitfäden, Anleitungen und Flyer den Mitgliedern und vieles mehr zur ständigen Verfügung stellen.
Das Netzwerk hat nun den Namen „Agate“ – Arbeitsgemeinschaft Gesundheitliche Versorgungsplanung nach § 132g SGB V für Autonomie und Teilhabe bis zum Ende des Lebens in der Eingliederungshilfe.
Wir sind heute im Sprecherrat der Arbeitsgemeinschaft Menschen mit intellektuellen und komplexen Beeinträchtigungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), in der AG Gesundheitliche Versorgungsplanung der DGP, einer Schnittstellengruppen zwischen DGP und DiV-BVP (Deutsche interprofessionelle Vereinigung Behandlung im Voraus planen) vertreten und weisen hier im Sinne auch der gesellschaftlichen Inklusion von Menschen mit Behinderung auf die besonderen Bedarfe der Menschen in der Eingliederungshilfe hin.
Als Gesprächspartner von Verhandlern zur Vereinbarung nach § 132g SGB V mit der GKV, bei der Fortschreibung des nationalen Forschungsprojektes PiCarDi und innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin sind unsere Meinungen und praktischen Erfahrungen wichtig und gefragt.
Diese gesellschaftspolitischen Aktivitäten von Agate sehen wir als eine Möglichkeit, das noch im Status eines Pilotprojekts befindliche Angebot nach § 132g SGB V zu erhalten und deutlich auszuweiten. Gleichzeitig wollen wir weiterhin mit dazu beitragen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen nicht wie bei den ersten Verhandlungen eher zufällig und nebenbei erwähnt werden, sondern ihre Bedarfe von Anfang an mit bedacht werden. Wir setzen uns gleichzeitig für die Teilhabe bis zum Lebensende ein.
Wir haben eine Koordinierungsgruppe aus derzeit fünf Kolleginnen und Kollegen gebildet, welche die laufenden Arbeiten im Hintergrund ehrenamtlich übernehmen. Hierzu gehören die Vorbereitung und Durchführung der monatlichen digitalen Treffen und von Präsenztreffen, die Einladung von Referentinnen und Referenten zu unseren Veranstaltungen) sowie der Kontakt zu Organisationen und Verbänden.
Eine Protokollgruppe sorgt dafür, dass auch Kolleginnen und Kollegen, die nicht an den monatlichen digitalen Treffen teilnehmen können, über den Verlauf der Treffen und aktuelle Entwicklungen informiert sind.
Wir haben viele qualifizierte Beraterinnen und Berater, die buchbar für Referententätigkeiten sind.


