Beratungsstandards

Das sind unsere Standards in der Beratung

Folgende Grundsätze, auf die sich unsere Gesprächspartner verlassen können, sehen wir als verbindlich für unsere Beratungstätigkeit an. Mit diesen Leitlinien wollen wir die Hinweise in der Vereinbarung zu § 132g SGB V für unseren Beratungsalltag in Einrichtungen der Eingliederungshilfe ergänzen.

  • Autonomie und Teilhabe des Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung stehen für uns im Beratungsprozess an erster Stelle.
  • Wir sprechen mit Menschen mit kognitiven und komplexen Beeinträchtigungen.
  • Wir beziehen, wenn nötig und auf Wunsch die rechtliche Betreuung in den Gesprächsprozess mit ein, z.B. bei nicht einwilligungsfähigen oder auskunftsfähigen Menschen.
  • Wir schützen den Menschen vor Bevormundung. Es ist unsere Aufgabe als Gesprächsbegleitungen zu sichern, dass die eigenen Maßstäbe, Werte, Hoffnungen und Ängste der Bezugs- und Betreuungspersonen in Gesprächen zur Ermittlung des mutmaßlichen bzw. natürlichen Willens von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen immer in den Hintergrund treten.
  • Wir garantieren Barrierefreiheit im Beratungsprozess. Der Mensch mit kognitiver Beeinträchtigung bestimmt sowohl den Ablauf als auch den zeitlichen Umfang der einzelnen Beratungsgespräche. Die Beratungsprozesse umfassen zumeist mehr als die zwei Beratungen, von denen die Vereinbarung zu § 132g SGB V ausgeht.
  • Wir sorgen für die Zugänglichkeit der Dokumente. Je nach Willen des Menschen mit kognitiver Einschränkung oder dem Standard der Einrichtung wird festgelegt, wer welche Dokumente erhält oder darauf zugreifen kann.

Wir bieten An- und Zugehörigen sowie rechtlichen Betreuungen Information und Aufklärung

  • Wir leisten Aufklärung für An- und Zugehörige und rechtliche Betreuungen bezüglich der Rechtslage zu sogenannten „stellvertretenden Patientenverfügungen“, die es entgegen häufigen Annahmen nicht gibt.
  • Wir beraten zu Fragen wie Organspende oder Palliativer Versorgung.
  • Wir informieren über die Möglichkeiten und Grenzen der externen Dienste wie SAPV-Teams, Hospizvereinen und –Diensten usw.

Wir nehmen den Menschen in allen Facetten wahr.

  • Wir beziehen alle Lebenswelten in den Beratungsprozess ein. Daher sprechen wir mit den Mitarbeitenden und Bezugspersonen, die den Menschen aus dessen Alltag kennen. Je stärker die kognitive Beeinträchtigung in ihrer Ausprägung die Kommunikationsmöglichkeiten beeinträchtigt ist, desto bedeutsamer ist die Einbeziehung aller Bezugs- und Betreuungspersonen.
  • Wir formulieren und erfassen gemeinsam mit allen Beteiligten den mutmaßlichen bzw. natürlichen Willen des Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.
  • Wir sehen in der Einbeziehung aller Bezugs- und Betreuungspersonen zur Ermittlung des mutmaßlichen bzw. natürlichen Willens die Sicherung der höchstmöglichen Autonomie unserer Bewohner*innen.
  • Wir gestalten die Beratung als offenen Prozess. In einer Beratung muss im Ergebnis kein vorzeigbares Dokument, keine Verfügung und kein Notfallplan entstehen. Die dokumentierte Beratung genügt als Ergebnis eines Beratungsprozesses.

Wir verstehen die Gesundheitliche Versorgungplanung als kontinuierlichen Prozess über viele Jahre

  • Der Gesundheitszustand als auch die Einstellung zu Leben, Krankheit und Sterben können sich im Laufe des Lebens ändern. Wir tragen dafür Sorge, dass die erarbeiteten Versorgungsunterlagen in einem in der jeweiligen Einrichtung definierten zeitlichen Rhythmus aktualisiert werden. Wir empfehlen hier einen Rhythmus von mindestens zwei Jahren. Die Aktualisierung kann sowohl aus einer erneuten Unterschrift der Beratungsunterlagen als auch aus einem ganz neuen Beratungsprozess bestehen.

Wir arbeiten in Netzwerken

  • Wir binden nach Möglichkeit Hausärzt*innen und ggf. weitere wichtige Ärzt*innen in den Gesprächsprozess ein. Wir wissen um die Schwierigkeiten, Ärzte*innen auf Grund ihrer zeitlichen Begrenzungen in den Prozess einzubeziehen. Sollten Ärzte*innen nicht am Gespräch teilnehmen können, informieren wir sie über die getroffene Entscheidung und erstellten Dokumente, wie z.B. die Patientenverfügung, Vertreterdokumentation, Notfalldokumentation oder ähnliches.
  • Wir sehen die Vernetzung im Rahmen der Gesundheitlichen Versorgungsplanung als wichtiges Element der Arbeit und setzen uns aktiv dafür ein. Wir gestalten regionale Strukturen in Zusammenarbeit mit den Partnern der gesundheitlichen und palliativen Versorgung von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, wie z.B. der spezialisierten ambulanten palliativen Versorgung (SAPV), den Rettungsdiensten, Krankenhäusern oder Hospizen und Hospizdiensten und -Vereinen.

Wir sichern die Standards der GVP in unseren Einrichtungen

  • Wir setzen uns innerhalb unserer Einrichtungen für die standardisierte Dokumentation und Aufbewahrung der erstellten Versorgungsunterlagen ein.
  • Wir beachten den Datenschutz.
  • Wir sichern, dass für Notärzt*innen und Rettungsdienste zu jedem Zeitpunkt die notwendigen Dokumente zugänglich sind.
  • Wir sensibilisieren die Mitarbeitenden in unseren Einrichtungen für die Beratungsprozesse zur Versorgungsplanung und ihre Bedeutung für den Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, seine Angehörigen und die rechtlichen Betreuungen.
  • Wir beraten / unterrichten / schulen die Mitarbeitenden unserer Einrichtungen zur Gesundheitlichen Versorgungplanung und dienen ihnen als Ansprechpartner*innen.
  • Wir wirken in unseren Einrichtungen darauf hin, dass alle Mitarbeitenden, von Geschäftsführung / Vorstand bis zu den Mitarbeitenden in den verschiedenen Einrichtungen eine Haltung entwickeln, um die Selbstbestimmung, Autonomie und die Teilhabe der Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung bis zum Ende des Lebens sicherzustellen.
  • Wir bieten durch die erstellten Dokumente für die Mitarbeitenden Entlastung und Handlungssicherheit in kritischen Situationen.