Hallo!
Der Abrechnungsdienstleister DDG der Barmer Ersatzkasse schreibt zurzeit für die Barmer scheinbar alle Einrichtungen an, die GVP durchführen und dem elektronischen Datenaustausch zugestimmt haben bzw. diesen durchführen. Laut diesem Schreiben ist eine Zusendung von Belegen in Papierform nicht mehr notwendig, wenn man dem Datenaustausch nach §302 SGB V zugestimmt hat.
Ich habe heute (01.02.2024) mit Herrn Gladisch von der DDG telefoniert (Tel. 0201/8998620). Er hat mit gesagt, dass für die Barmer Ersatzkasse in diesem Zug auch keine Leistungsnachweise mehr erstellt und zugesandt werden müssen.