Meine Verwaltung hat bei der letzten Abrechnung bei einigen Beschäftigten der Werkstätten, die nicht stationär bei uns untergebracht sind
Rückläufer erhalten. Mit der Begründung sie seien nicht leistungsberechtigt, da sie Geldleistungen (Behindertengeld, Kurzzeitpflege, o.ä.) erhalten.
Hat von euch jemand Erfahrung damit?
Kam bis jetzt so nicht vor, und die Ansprechperson bei der AOK konnte es erstmal auch nicht erklären (ist halt so).
Danke und Grüße
Frank
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